Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 09/2021)
 
Die folgenden Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a – 651y des BGB und Regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen als Kunden und uns als Reiseveranstalter. Lesen Sie diesen Text daher bitte sorgfältig durch.
 
 
1.) Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde uns, dem Veranstalter, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
 
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder online via Mail oder Shopsystem vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter und der dem Kunden auszuhändigenden Reisebestätigung zustande. 
 
1.3. Für die Anmeldung von Gruppenreisen gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend. Die Anmeldung erfolgt auch für die in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde/Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
 
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Veranstalters. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie z.B. der Zahlung von Reisepreis oder Anzahlung oder des Reiseantritts erfolgen. 
 
1.5.Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Onlineshop, den sonstigen vorvertraglichen Informationen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte oder Beschreibungen sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter des Veranstalters nicht befugt.
 
1.6.Soweit die Reise eine Flugleistung umfasst wird der Reisende gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie eine Unterrichtung sobald die Identität endgültig feststeht. Ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird unverzüglich mitgeteilt. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http:// ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_ de.htm 
 
 
2.) Bezahlung
2.1. Mit Vertragsschluss wird der Rechnungsbetrag fällig. Die Zahlung kann über verschiedene Zahlungstechniken erfolgen. Dies sind im Einzelnen Banküberweisung, Sofortüberweisung, Giropay, Paypal und Kreditkarte. Wir behalten uns bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. 
 
2.2. Zahlung per Kreditkarte
Belastungszeitpunkt: Unmittelbar nach Bestellabschluss wird der Rechnungsbetrag vollständig belastet.
 
Zahlungsabwicklung: Die Zahlungsabwicklung erfolgt über unseren Kreditkartenpartner BS PAYONE GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, der ihre Zahlung weiterleitet. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte wird zusätzlich zu ihrer Kartennummer, die Gültigkeit und die Prüfziffer ihrer Kreditkarte benötigt. Diese drei- bzw. vierstellige Prüfziffer finden sie auf der Rückseite ihrer Kreditkarte.
 
Kreditkarten-Gutschriften: Gutschriften werden unverzüglich auf dem belasteten Kreditkartenkonto gutgeschrieben.
 
Datenübertragung: Alle Daten werden über eine gesicherte SSL-Verbindung übertragen
 
3D Secure/Verified by Visa: Ist der Kreditkarteninhaber über eine der Registrierungsmethoden am 3D Secure-Verfahren angemeldet, wird ihm während des Bezahlvorgangs im Online-Shop eine Eingabeseite seiner Bank angezeigt. Die Autorisierung der Zahlung erfolgt dann je nach Kreditinstitut durch die Eingabe eines übermittelten Passwortes (mTAN) oder eine Bestätigung über eine spezielle App des Kreditkarteninstitutes. Nur mit dem korrekten Passwort wird die Zahlung durchgeführt. Manche Kreditinstitute wie z.B. die Postbank fragen anstelle eines Passworts nach persönlichen Merkmalen des Karteninhabers, die nur diesem und keinen Dritten Personen bekannt sein sollten.
 
 
3.) Leistungen
3.1.Die Leistungen des Veranstalters ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot, der Artikelbeschreibung des Online-Shops sowie der Reisebestätigung / Rechnung. Die enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung unverzüglich informiert wird.
 
3.2.Der Versand der Reisebestätigung erfolgt innerhalb von drei Werktagen nach Zahlungseingang. Der Hotel-Voucher wird in der Regel eine Woche vor der Reise per E-Mail versendet. Die Lieferung der Eintrittskarten erfolgt in der Regel 24-48 Stunden vor dem Spiel an die hinterlegte E-Mailadresse. In Ausnahmefällen erfolgt ein Versand der Eintrittskarten per E-Mail oder WhatsApp am Spieltag. 

3.3. Liegen dem Käufer bis spätestens zwei Werktage Tage vor der Veranstaltung keine Eintrittskarten, kein Hotel-Voucher oder keine Information der Tickethinterlegung im Hotel vor, so ist dies durch den Käufer unmittelbar der Xperience for you GmbH zu melden. Hiervon ausgenommen sind die Verkäufe, bei denen eine andere Lieferfrist vereinbart wurde. Eine unmittelbare Meldepflicht besteht auch dann, wenn die gelieferten Tickets nicht mit dem Auftrag übereinstimmen. Der Käufer ist verpflichtet, eine derartige Überprüfung unmittelbar nach Erhalt der gelieferten Eintrittskarten vorzunehmen.
Alle Meldungen haben per E-Mail oder auf einem anderen schriftlichen Weg zu erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das Kontaktformular auf der Website. Widerspricht der Käufer bei Lieferverzug oder Falschlieferung nicht bzw. nicht innerhalb von längstens 48 h können keinerlei Ersatzansprüche gegen die Xperience for you GmbH geltend gemacht werden. Bei Falschlieferungen sowie beschädigten Eintrittskarten und bei begründeten Zweifeln an der Echtheit der erhaltenen Tickets behält sich die Xperience for you GmbH das Recht vor, den Betrag bis zur Einigung einzubehalten.
 
3.4.Sollte für das gewählte Hotel keine Verfügbarkeit gegeben sein, ist die Xperience for you GmbH berechtigt eine Umbuchung in ein mindestens gleichwertiges alternatives Hotel vorzunehmen.
 
3.5.Sollte die gewählte Ticket-Kategorie ausgebucht sein, ist die Xperience for you GmbH berechtigt eine alternative Eintrittskarten-Kategorie zu liefern. Bei Lieferung einer günstigen Kategorie, erfolgt eine Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrages. Die Lieferung einer höheren Kategorie erfolgt kostenfrei.
 
3.6.Für einige Stadien erhalten Sie Eintrittskarten in Form einer Membership-Card. Gemeinsam mit der Membership-Card wird Ihnen einen Kaufbeleg für das erworbene Spiel zugesandt. Um Zugang zum Stadion zu erlangen, benötigen Sie sowohl den Kaufbeleg als auch die Membership-Card. Nach Ihrer Rückkehr muss die Membership-Card unverzüglich an die die Xperience for you GmbH zurückgesandt werden. Bei Verlust und/oder nicht erfolgtem Rückversand wird ein Schadensersatz in Rechnung gestellt.
 
3.7.Soweit nicht anders angegeben, erhalten Sie mit den Eintrittskarten im Stadion Zugang zu neutralen Bereichen oder Fanbereichen der Heimmannschaft. Der Zugang zum Stadion sollte daher in neutraler Kleidung oder Fankleidung der Heimmannschaft erfolgen. Wird der Zugang z.B. aufgrund des Tragens von Fankleidung der Auswärtsmannschaft, unangemessenem oder auffälligem Verhalten etc. verwehrt, liegt dies im Verantwortungsbereich des Käufers und eine Kaufpreiserstattung ist ausgeschlossen. Ebenso übernimmt die Xperience for you GmbH keine Haftung, wenn der Zugang zum Stadion z.B. aufgrund von falscher Fanzugehörigkeit, Nationalität, unangemessenem oder auffälligen Verhalten etc. dem Käufer verwehrt wird oder ein Verweis aus dem Stadion erfolgt. Eine Kaufpreiserstattung ist auch in diesen Fällen ausgeschlossen.
 
 
4.) Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Bestätigung notwendig werden, sind nur gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen.
 
4.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Reisepreis nach Versendung der Bestätigung zu erhöhen, sofern er die Erhöhung unter genauer Angabe der zur Berechnung des Preises geltenden Faktoren darlegt, insbesondere bei Erhöhung der Beförderungskosten, Hafen- und Flughafengebühren. Änderungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt, eingehend beim Reisenden zulässig.
 
4.3. Eventuelle Ansprüche wegen Mängeln bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
 
4.4. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung anbieten. 
 
 
5.) Rücktritt durch den Kunden
5.1. Widerruf/Stornierung
Gemäß § 312g Absatz 2 BGB n.F ergeben sich insbesondere Ausschlüsse des Widerrufsrecht bei Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung (nicht zu Wohnzwecken), Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, z.B. Buchung eines Hotelzimmers, Online-Kurse, Tickets für Konzerte u.ä..

Somit besteht nach Buchungen von Reisen für Konzerte oder Fußballveranstaltungen kein Anspruch auf Widerruf. Dies bedeutet, dass sämtliche Bestellungen von Sport- oder Konzertreisen durch den Kunden verbindlich sind und die Verpflichtung zu Abnahme und Bezahlung der Bestellung begründen.
 
5.1 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung, Kartenrücknahme-Versicherung enthalten. Wenn Sie vor Reise antritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise - und sonstige Mehrkosten entstehen.
 
 
6.) Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
  
6.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich im solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
 
6.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichung einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindesteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisebetrag unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
 
6.3. Innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Buchung


 
7.) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
7.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
 
7.2. Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
 
 
8.) Haftung des Reiseveranstalters
8.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung,
b) die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers,
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Leistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gem. Ziffer 4 vor Vertragsschluss eine Änderung der der Leistung erklärt hat.
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistung.
 
8.2. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
 
9.) Haftung bei Reisemängeln
9.1. Abhilfe:
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
 
9.2. Minderung des Reisepreises:
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise im mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte. Eine Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt den Mangel anzuzeigen.
 
9.3 Kündigung des Vertrages:
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder der Veranstalter diese verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistung für ihn von Interesse war.
 
9.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen nicht Erfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
 
 
10.) Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, oder aufgrund eines Verstoßes gegen das Recht der sexualen Selbstbestimmung eintreten, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich.
 
10.2. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis zu einem Betrag in Höhe von 4.100,00 €. Liegt der dreifache Reisepreis über dieser Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Höchsthaftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
 
10.3. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
 
 
11.) Mitwirkungspflicht
11.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuell Schäden zu vermeiden und gering zu halten.
 
11.2. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese hat die Aufgabe für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, die Anzeige eines Reisemangels, so verliert er den Anspruch auf Minderung.
 
 
12.) Ausschluss von Ansprüchen und der Verjährung:
12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Das gilt auch für Ansprüche wegen Neben- oder vorvertraglicher Pflichtverletzung durch den Veranstalter.
 
12.2. Nach Ablauf der Monatsfrist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen wenn er ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
 
12.3. Ansprüche des Kunden nach den § 651 c - 651 f BGB wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren nach 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
 
 
13.) Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise gebucht wird, über Bestimmungen von Pass-,Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren aktuelle Änderungen vor Abgabe der Buchungsbestätigung zu unterrichten. Es ist bei jeder Flug- und Auslandsreise mindestens ein gültiger Personalausweis Pflicht. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
 
13.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
 
13.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
 
 
13.) Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
14.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarung getroffen werden. 
 
14.2. Die dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet, gespeichert und weitergegeben sowie im rechtlich zulässigen Rahmen werblich genutzt. Die Datenschutzrichtlinien der Xperience for you GmbH sind einsehbar unter sportevents24.eu/info/privatsphaere-und-datenschutz.html. Personenbezogene Daten werden nach den jeweils aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen geschützt. 
 
14.3.Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Veranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages. 
 
14.4.Die vorstehenden Bedingungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach AGB-Erstellung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen. 
 
14.5.Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.
 
14.6. Die Xperience for you GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 
 
14.7.Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Die Xperience for you GmbH nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Daher kann auch die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.
 
 
15.) Gerichtsstand:
15.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
 
15.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
 
AGB - STAND 08/2018


Veranstalter:
Xperience for you GmbH
An der Steinkuhle 11a
DE - 58762 Altena  
Tel.: +49 2352 3499750
Mail: info@xp4u.eu


Geschäftsführer: Johannes Josten, Detlef Oehl, Peter Woiton

HRB 9530
Amtsgericht Iserlohn

Wichtiger Hinweis:
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Veröffentlichung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann laut Landgericht nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Für die gesamten Links gilt: Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage (einschließlich der Unterseiten) angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen.